Anmeldung zur Teilnahme

Teilnahmebedingungen

  • Eine Anmeldung zur möglichen Teilnahme kann über die Emailadresse info@lichterfahrt-limbach.de erfolgen
  • Eine Teilnahme an der Lichterfahrt, ist nur für in Deutschland mit Kennzeichen zugelassene und versicherte LKW und Traktoren möglich, welche zur Lichterfahrt mit adäquat befestigten zusätzlichen Beleuchtungseinrichtungen dekoriert werden
  • Die Angabe von Telefonnummer, Email-Adresse, Fahrzeughalter, Fahrer, Fahrzeugklasse, Fahrzeugmasse, Fahrzeuglänge sowie Beifügen eines Fotos des Fahrzeugs ohne zusätzliche Beleuchtung ist verpflichtend zur Voranmeldung zur Teilnahme
  • Der Anmeldungszeitraum ist bis zum 12.04.2026 12.00 Uhr festgelegt.
    Danach erfolgt die Belegung der Teilnehmerplätze und die Information für die möglichen Teilnehmer bis zum 01.05.2026.
    Hinweis: die Anzahl der Teilnehmer ist leider durch die Aufstellfläche begrenzt
  • Zur Bestätigung der Teilnahme an der Lichterfahrt ist dann das Ausfüllen der Teilnehmerliste für KFZ und Personen des Vogtlandkreises, die Bestätigung der Kenntnisnahme des Merkblattes zur Veranstaltung von Lichterfahrten in Sachsen und die Bestätigung der Kenntnisnahme der Teilnahmebedingungen der Lichterfahrt in der Gemeinde Limbach notwendig (werden den Teilnehmern zugesandt). Diese müssen dann bis zum 22.05.2026 ausgefüllt zurück gesandt werden
  • Da erst nach der Einreichung aller Fahrzeug- und Fahrerinformationen bei den zuständigen Behörden ein Genehmigungsverfahren eingeleitet werden kann, können wir leider keine Teilnahme an der Lichterfahrt garantieren. Diese wird schlussendlich erst durch die Bestätigung der zuständigen Behörden im vierten Quartal 2026 garantiert, kann aber auch dann noch kurzfristig durch die Polizei widerrufen werden. Wir werden Sie dann über den aktuellen Stand der Genehmigung bis zur Lichterfahrt informieren.
  • Für den Zeitraum der Lichterfahrt besteht auf der ausgewiesenen Strecke eine Haftpflichtversicherung für alle angemeldeten Teilnehmer durch den Veranstalter. Dieser übernimmt auch die vollständigen Kosten für die Antragstellung und Ausnahmegenehmigungen für die Teilnehmer